Initiative für Berliner Einzelfall- und Familienhilfe e.V.

Hilfen zur Erziehung

Familienhilfe

Familienhilfe ist ein Angebot an Familien:

Die Hilfe “… soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt …“ (§ 31 SGB VIII).

Die Hilfe findet vor allem bei den Familien zuhause statt.

Familienhilfe wird beim Jugendamt beantragt – Familien können sich (telefonisch oder persönlich) bei ihrem Jugendamt melden und beraten lassen.

Betreuungshilfe

Betreuungshilfe ist persönliche Unterstützung für ein Kind oder ein*e Jugendliche*n in schwierigen Lebenslagen, die eine neutrale, erwachsene Ansprechperson brauchen. Schwierige Lebenslagen können z. B. sein: Mobbing, Konflikte mit Eltern, Schuldistanz, emotionale Belastung etc.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII).

Die Hilfe findet bei den Familien zuhause und außerhalb statt.

Betreuungshilfe wird beim Jugendamt beantragt – Familien können sich (telefonisch oder persönlich) bei ihrem Jugendamt melden und beraten lassen.

Clearing

In komplexen Familiensituationen kann es hilfreich sein, herauszufinden, welche Hilfs- und Unterstützungsangebote für eine Familie überhaupt geeignet sind.

Ein Clearing (§ 27 SGB VIII) dient dazu, die aktuelle Situation zu erfassen und besser zu verstehen. Innerhalb eines Zeitrahmens von etwa drei Monaten erstellen Fachkräfte im Auftrag des Jugendamtes eine fundierte Einschätzung, um basierend darauf passende Hilfen vorzuschlagen.

Begleiteter Umgang

Eltern und andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. In manchen Situationen können sich Umgangsberechtige und Kinder oder Jugendliche nur in einem besonderen Rahmen sehen, z. B. nach Konflikten, häuslicher Gewalt oder längerer Trennung.

Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII) stellt diesen Rahmen her und bedeutet, dass Treffen sozialpädagogisch begleitet werden. Ziel ist, den Kontakt in einem neutralen und geschützten Rahmen zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Begleitete Umgang kann in den Räumlichkeiten von IBEF e. V. stattfinden.